Besser Vorsicht als Nachsicht: Auslandskrankenversicherung für Vielreisende

Ja, zugegeben, es gibt beim Reisen beziehungsweise der Reiseplanung spannendere Themen als sich durch den Dschungel der Auslandskrankenversicherungen zu kämpfen. „Wird schon nichts passieren“, denke sich sicher einige, bevor sie in den Flieger steigen und sich lieber gleich durch den echten Dschungel schlagen. Vielleicht liegt es daran, dass ich ursprünglich mal Medizin studieren wollte und somit generell ein starkes Interesse an medizinischen Themen habe, vielleicht daran, dass ich mich als „Arztfrau“ vor dem Thema quasi gar nicht drücken kann.

Jedenfalls – und das wissen die eingefleischten Leser bereits – geht bei mir ohne ausreichenden Versicherungsschutz und Reiseapotheke auf Reisen gar nichts! Und das fängt bereits bei der normalen „Urlaubsreise“ mit einer Kurzzeit-Reiseversicherung an, die bereits für rund 10-20 Euro zu haben ist und geht bis hin zur Langzeit-Reisekrankenversicherung, die Reisen (meist über 8 Wochen) im Jahr abdeckt und die ich zum Beispiel für meine Südamerika-Reise abgeschlossen hatte.

Aber wer braucht nun eine Auslandskrankenversicherung und welche ist für wen die richtige? Um ein bisschen Licht ins Dunkle zu bringen, habe ich Anne-Katrin vom Verein Bund der Auslands-Erwerbstätigen (BDAE) e.V. mit all meinen Fragen rund um das Thema Auslandskrankenversicherung gelöchert. Denn die sind nämlich schon seit über 20 Jahren Spezialisten, wenn es um Auslandsaufenthalte geht.

#1 -Warum brauche ich überhaupt eine Auslandskrankenversicherung (wenn ich doch z.B. sowieso durch EHIC europaweit versichert bin)?

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt Arztkosten, die im Ausland entstanden sind, nur unter zwei Bedingungen: Es handelt sich um einen Notfall bzw. eine akute, also umgehend behandlungswürdige Erkrankung oder es geht um bestimmte Therapien und Behandlungen, die nicht in Deutschland machbar sind. Zum Beispiel weil Ärzte und Krankenhäuser nicht über das technische Gerät verfügen oder Kenntnisse fehlen. Da Deutschland medizinisch betrachtet jedoch sehr weit ist, dürfte dieser Fall ziemlich unwahrscheinlich sein.

Wenn man also beispielsweise einen planbaren Eingriff hat und diesen während seines Urlaubs oder während der Weltreise vornehmen möchte, beispielsweise eine Therapie gegen chronische Rückenschmerzen, dann würde die Krankenkasse dies nicht zahlen. Die Krankenkassen möchten einen Medizintourismus vermeiden, das heißt sie wollen nicht, dass Patienten für einen Eingriff oder für eine Behandlung extra ins Ausland reisen und dies womöglich noch mit einem Urlaub verbinden.

Auch wer berufsbedingt ins Ausland geht, ist nicht einfach so über die EHIC abgesichert. Und auch wenn der Wohnsitz abgemeldet ist, besteht kein Versicherungsschutz mehr darüber. Denn: jegliche Sozialleistungen in Deutschland sind grundsätzlich an den Wohnsitz gebunden

Ein weiterer Grund, der für eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung spricht, ist die Tatsache, dass es in vielen europäischen Ländern vorkommt, dass sich etliche staatliche Gesundheitseinrichtungen weigern, die europäische Gesundheitskarte zu akzeptieren. Die Ärzte rechnen deshalb privat ab und die Kassenpatienten bekommen privatärztliche Leistungen dann nicht von Ihrer Kasse erstattet. Die Ärzte und Krankenhäuser im Ausland gehen oft so vor, weil es bis zu zwei Jahre dauern kann, bis ihr Honorar erhalten, da das Abrechnungsprozedere über die Grenzen hinaus sehr, sehr langwierig ist.

Wenn es einem überdies wichtig ist, schnell und von einem deutschsprachigen Arzt behandelt zu werden, der einem empfohlen wurde, muss man in der Regel die Behandlung privat bezahlen. Dies schon deshalb, weil aus Deutschland kommende Ärzte meist nicht zur Kassenbehandlung zugelassen sind.

Es gibt noch drei weitere entscheidende Punkte, die für die Auslandskrankenversicherung sprechen:

  • Erstens: Man hat dann freie Arztwahl im Gastland und in vielen anderen Ländern der Welt und ist Privatpatient. Und man muss nicht die staatlichen Krankenhäuser aufsuchen.
  • Zweitens: Man wird in sein Heimatland geflogen und in einem Krankenhaus in der Nähe der Familie behandelt, wenn einem  etwas Schlimmes passiert.
  • Drittens: Such- und Evakuierungskosten sind in der Regel mit eingeschlossen.

#2 – Worauf sollte ich beim Abschuss einer Auslandskrankenversicherung achten?

Das kommt ganz auf die eigenen Bedürfnisse an. Wenn man schwanger werden möchte, sollte man natürlich darauf achten, dass Leistungen im Zusammenhang mit der Entbindung und der Schwangerschaft eingeschlossen sind. Will ich auf der Weltreise auch ein paar Wochen in den USA oder in Kanada verbringen, sollte ich klären, ob die Versicherung auch dort leistet. Weil das Gesundheitssystem in Nordamerika so exorbitant teuer ist, schließen viele Anbieter den Versicherungsschutz dort aus. Bei besonders günstigen Auslandskrankenversicherungen ist manchmal ein Selbstbehalt dabei, das heißt, dass man beispielsweise erst nach 500 Euro Eigenleistung Kosten vom Versicherer erstattet bekommt.

Grundsätzlich sollte klar sein, dass man zunächst die Behandlungs- und Arztkosten selbst zahlt und dann bei der Versicherung die Belege einreicht, damit diese den Betrag zurückerstattet. Die allermeisten Anbieter schließen zudem Vorerkrankungen aus. Das bedeutet, wer etwa vor Vertragsabschluss einen Bandscheibenvorfall hatte und diesen während des Auslandsaufenthaltes wieder erleidet, wird von seinem Versicherer keine Rechnungen in diesem Zusammenhang erstattet bekommen.

Man kann sich im eine Faustregel merken: Je mehr Leistungen man haben möchte von einer Versicherung (zum Beispiel Reiseschutzimpfungen, Vorsorgeuntersuchungen, Zahnersatz, Unterbringung im Einzelzimmer usw., desto teurer wird es. Unbedingt klären sollte man auch, ob der Versicherer bestimmte sportliche Aktivitäten wie zum Beispiel Bergsteigen oder Berufe (etwa Tauchlehrer) von der Leistungspflicht ausnimmt.

#3 – Gibt es Unterschiede bei der Reisekrankenversicherung für „normale“ Reisen und Langzeitreisen?

Abgesehen vom unterschiedlich hohen Preis, noch ziemlich viele: Normale Reiseversicherungen sind begrenzt gültig, in der Regel acht Wochen, einige wenige bis zu einem Jahr. Die kurzfristigen Reise-Krankenversicherungen leisten oft nicht, wenn man berufsbedingt ins Ausland geht, zudem wird ein Wohnsitz in Deutschland vorausgesetzt und es ist oft nicht möglich, die Police aus dem Ausland heraus abzuschließen.

Versicherungen für Langzeit-Auslandsaufenthalte haben ihr Leistungsspektrum an die Bedürfnisse der Versicherten angepasst. Das heißt sie sind weltweit gültig, auch ein paar Monate im Heimatland und man kann sie aus dem Ausland abschließen. Auch Berufstätigkeit auf Reisen ist kein Problem. Der BDAE hat sogar Auslandkrankenversicherungen, die keine zeitliche Befristung haben, also theoretisch bis ans Lebensende gültig sind.

#4 – Kann ich während einer längeren Reise meine Krankenversicherung zu Hause abmelden? Und was passiert, wenn ich temporär doch mal für ein paar Tage nach Deutschland muss?

In Deutschland besteht Versicherungspflicht, das heißt, solange man hier gemeldet ist, kann man nicht einfach seine Krankenversicherung abmelden. Wer aber seinen Wohnsitz temporär aufgibt, ist ohnehin nicht mehr versichert. Das bedeutet, dass man bei Heimatbesuchen auch keinen Versicherungsschutz genießt. Wenn jemand aber einfach nur für beispielsweise drei Monate verreist und weiterhin angestellt ist, genießt weiter problemlos Versicherungsschutz im Heimatland.

Freelancer oder Selbstständige, die privat versichert sind, sollten besser ihre Krankenversicherung über die Auszeit informieren und ganz genau nachfragen, unter welchen Bedingungen sie während ihrer Reise Versicherungsschutz genießen.

#5 – Für wen sind die Versicherungen der BDAE geeignet? Welche Vorteile bietet ihr?

Der BDAE ist schon seit mehr als 20 Jahren ein Spezialist, wenn es um Auslandsaufenthalte geht, und biete verschiedene Auslandsversicherungen wie Rechtschutz, Haftpflicht, Unfall und eben die Auslandskrankenversicherung an. Wir haben Auslandsversicherungen für alle Zielgruppen und in allen Preisklassen für Langzeit-Weltreisende, Freelancer, digitale Nomaden, Familien, Expats, Ruheständler und Auswanderer.

Besonders an uns ist, dass wir auch das sogenannte passive Kriegsrisiko absichern. Wer also in politisch instabile Länder reist, ist mit uns gut beraten. Wir zahlen auch bei Verletzungen durch einen Terroranschlag, Ausschreitungen oder Demonstrationen. Auch bei Gesundheitsschäden durch Naturkatastrophen oder Reaktorunfällen, wie es bei Fukushima von einiger Zeit der Fall war, ist man bei uns auf der sicheren Seite. Darüber hinaus haben fast alle unsere Produkte eine Patienten-Rechtsschutzversicherung eingeschlossen für Behandlungsfehler durch Ärzte im Ausland.

Wie haltet ihr das mit der Auslandskrankenversicherung? Teilt gerne eure Meinung dazu in den Kommentaren!

In bezahlter Zusammenarbeit mit dem BDAE

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